Das Verkehrsrecht hat sich vorrangig in der vergangenen Dekade zu einer beständig komplexer werdenden Rechtsmaterie maßgeblich im Bereich der zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchsdurchsetzung entwickelt, wobei dies insbesondere für das Personenschadensersatzrecht mit dessen speziellen Ausprägungen auf den Gebieten des unfall- bzw. verletzungsfolgebedingten Verdienstausfalles sowie der Haushaltsführungsbeeinträchtigung gilt, um neben dem Schmerzensgeld nur zwei Beispiele herauszugreifen.
Die Vereidigung in Fällen des Verkehrsstrafrechts ( hier vorrangig "Unfallflucht" sowie Trunkenheitsdelikte) sowie des Ordnungswidrigkeitsrechts ("Bußgeldsachen") ist ebenso fester Bestandteil seiner berufsspezifischen Aufgabenerfüllung im Rahmen der gängigen Mandatsbearbeitung, da das Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkohol- oder Drogeneinflußeinfluß zu den häufigsten Verkehrsverstößen mit zum Teil einschneidenden Ahndungsfolgen für den davon jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer zählt.
Wenn Sie Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind, sich gegen einen rechtswidrigen Bußgeldbescheid wehren möchten, Ihre Verteidigung in einem Strafverfahren notwendig wird, steht er Ihnen mit seinem nunmehr 30-jährigen Berufserfahrungswissen unterstützend zur Seite.
Rechtsanwalt Röttig ist ferner auf das Verkehrsverwaltungsrecht spezialisiert, setzt hier vorrangig die Neuerteilung der jeweils benötigten Fahrerlaubnis nach einer vorausgegangenen gerichtlichen Entziehung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde durch, dies erfoderlichenfalls auch mit verwaltungsgerichtlicher Hilfe als Ihr insoweit ebenfalls professioneller Ansprechpartner.